
des Wahlbeschlusses der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gettorf zur Kirchenwahl 2022
Der Kirchengemeinderat hat am 15. Februar 2022 gem. Art. 30 Abs. 7 der Verfassung nach § 8 und § 23 Abs. 2 des Kirchengemeinderatswahlgesetzes den Wahlbeschluss für die diesjährige Kirchenwahl am 1. Advent
(27. November 2022) gefasst. Der Wahlbeschluss wird in der vom Kirchenkreisrat am 28. März 2022 genehmigten Fassung gem. § 11 Abs. 1 Kirchengemeinderatswahlgesetz bekannt gemacht:
- Es sollen neun (9) Mitglieder in den Kirchengemeinderat gewählt werden.
- Herr Gebhard Dawin wird zum Wahlbeauftragten der Kirchengemeinde bestellt.
- Der Wahlraum wird im Gemeindehaus Gettorf, Pastorengang 11, 24214 Gettorf und die Wahlzeit am Wahltag in der Zeit von 11.15 Uhr bis 17.00 Uhr bestimmt.
- Zur Briefwahl an Ort und Stelle:
a) Die Briefwahl an Ort und Stelle kann ab dem Schließen der Wahlvorschlagsliste und dem Herstellen der Stimmzettel bis zum 25. November 2022 im Kirchenbüro der Kirchengemeinde, Pastorengang 15, 24214 Gettorf, zu den regulären Geschäftszeiten ausgeübt werden.
b) Die besondere Form der Briefwahl an Ort und Stelle nach einem Gemeindegottesdienst wird in den beiden letzten Wochen vor dem Wahltag angeboten. Die Einzelheiten dazu werden rechtzeitig vorher abgekündigt und ortsüblich bekannt gemacht.
Gettorf, 12. April 2022
Der Kirchengemeinderat
Pastor Björn Ströh
(Vorsitzendes Mitglied)
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